Landesseniorenvertretung NRW kritisiert das Landesbaugesetz
"Gesetzesänderungen weichen bisherige Vorgaben auf", mit dieser Feststellung macht die Landesseniorenvertretung NRW zu Recht ihren Unmut über die geplanten Änderungen der Bauordnung des Landes NRW deutlich.
Vorgesehen ist u.a., dass Barrierefreiheit im Gesetzentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung nicht mehr zwingend vorgeschrieben wird.
Der Seniorenbeirat der Stadt Rheinberg schließt sich der Auffassung der Landesseniorenvertretung an und hofft, dass die geplanten Änderungen nicht umgesetzt werden.
Sie würden dazu führen, dass Barrierefreiheit als individueller Bedarf definiert wird, weil Wohnungen oder öffentliche Gebäude nur noch 'im erforderlichen Umfang barrierefrei' sein müssen.
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